Einfamilienhaus in Iserlohn
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 1 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 70 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 1,9 MB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
| Hinweise für Interessenten | Hinweise des Gerichts für Bietinteressenten | 91 KB | Kostenlos ansehen – Hinweise für Interessenten, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Iserlohn, 58640 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 29. Januar 2027 um 09:30 vor dem Amtsgericht Iserlohn, Amtsgericht Iserlohn, Hauptgebäude, Friedrichstr. 108-110, 58636 Iserlohn, Etage I, Sitzungssaal C 208. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0031 K 0034/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 320.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 160.000 € (5/10) und 224.000 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 160.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und einer Doppelgarage (2 hintereinanderliegende Stellplätze). Das Gebäude ist nicht unterkellert und das Dachgeschoss ausgebaut. Das Baujahr ist 1979. Die Wohnfläche beträgt rd. 181 m².
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Iserlohn. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 320.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 224.000 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 160.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 32.000 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 320.000 € und liegt damit 7 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 463 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 18.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 45 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 463 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (320.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 20.800 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.600 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.600 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 24.000 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Iserlohn
- Aktenzeichen
- 0031 K 0034/ 2025
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:27
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.