Garage, Doppelhaushälfte in Willich
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 70 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 2,4 MB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Garage, Doppelhaushälfte in Willich, Ortsteil Schiefbahn, 47877 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 28. Januar 2027 um 09:00 vor dem Amtsgericht Krefeld, Amtsgericht Krefeld, Nebenstelle Preußenring, Preußenring 49, 47798 Krefeld, Etage 1, Sitzungssaal P 130. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0420 K 0003/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 454.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 227.000 € (5/10) und 317.800 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 227.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lt. Sachverständigengutachten handelt es sich um ein Einfamilienhaus mit Garage, Wohnfläche: 105 qm, Ursprungsbaujahr: 1957.Sicherheitsleistung: Kontoverbindung: Zentrale Zahlstelle Justiz Hamm, IBAN: DE08 3005 0000 0001 4748 16, LB Hessen-Thüringen, Verwendungszweck: AG Krefeld, Geschäftszeichen, Sicherheit, Datum der VersteigerungKeine Ansprechperson.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Krefeld. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 454.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 317.800 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 227.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 45.400 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 454.000 € und liegt damit 51 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 463 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 18.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 23 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 463 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (454.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 29.510 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 2.270 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 2.270 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 34.050 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Krefeld
- Aktenzeichen
- 0420 K 0003/ 2026
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:27
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.