Einfamilienhaus in Straupitz
Unterlagen zu diesem Objekt
1 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 2 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 604 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
| Fotos | Fotodokumentation zum Objekt | 1,3 MB | Kostenlos ansehen – Fotos, nach Anmeldung |
| Hinweise für Bietinteressenten | Hinweise des Gerichts für Bietinteressenten | 115 KB | Kostenlos ansehen – Hinweise für Bietinteressenten, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in Straupitz, 00000 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 18. Januar 2027 um 12:00 vor dem Amtsgericht Lübben, Amtsgericht Lübben (Spreewald), Gerichtsstraße 2/3, 15907 Lübben (Spreewald), Erdgeschoss, Saal II. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0052 K 0023/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 183.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 91.500 € (5/10) und 128.100 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 50 €/m² (Stand 2026).
Zuschlag ab rund 91.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Wohnhaus, 140 qm auf zwei Geschossebenen
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lübben. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 183.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 128.100 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 91.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 18.300 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Straupitz. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS BB · Stand 2026.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Brandenburg
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 183.000 € und liegt damit 6 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Brandenburg (Median 195.000 €). Ausgewertet wurden 43 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 11.344 € bis 780.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 53 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (50 €/m²) liegt 14 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (58 €/m², aus 52 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 43 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Brandenburg als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (183.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 11.895 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 915 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 915 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 13.725 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Lübben
- Aktenzeichen
- 0052 K 0023/ 2025
- Letzter Sync
- 24. Oktober 2026 um 09:08
- Bodenrichtwert
- BORIS BB · Stand 2026
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
