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Zwangsversteigerungen in Mönchengladbach

Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Mönchengladbach und Umgebung. Hier finden Sie 9 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Nordrhein-Westfalen. Jeder Eintrag in Mönchengladbach enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in Mönchengladbach?

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Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt, Amtsgericht Mönchengladbach.

Wie sind die Marktdaten in Mönchengladbach und Umgebung?

Aktuell 9 Versteigerungstermine in Mönchengladbach und Umgebung. Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026, der späteste am 18. Januar 2027.

Median-Verkehrswert
226.000 €
Spanne 18.000 € – 469.000 €
Häufigste Objektarten
Einfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus, Garage
3 × Einfamilienhaus
Nächster Termin
20. Oktober 2026
In 0 Tagen

Laut Immobilien BRD sind mit Stand 19. Oktober 2026 9 Zwangsversteigerungs-Termine in Mönchengladbach und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 226.000 €.

Verkehrswerte bei Zwangsversteigerungen in Mönchengladbach: Median, mittleres Wertband und Median je Objektart
Verteilung der gerichtlichen Verkehrswerte in Mönchengladbach — Median, mittleres Wertband und Median je Objektart. Eigene Auswertung aus den Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Die Zahlen darunter im Detail.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in Mönchengladbach?

Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Mönchengladbach liegt bei 216.500 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 115.007 € und 288.500 €. Grundlage sind 42 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 42 erfassten Terminen, Stand 19. Oktober 2026.

Verteilung der Verkehrswerte
25 % unter 115.007 €Median 216.500 €25 % über 288.500 €

Verkehrswerte nach Objektart

Anzahl der Verfahren und mittlerer Verkehrswert je Objektart in Mönchengladbach
ObjektartVerfahrenMedian
Häuser19231.000 €
Wohnungen883.500 €
Gewerbeobjekte6195.500 €
Mehrfamilienhäuser4—
Grundstücke3—

Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.

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Einordnung

Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Für Mönchengladbach sind auch die Schreibweisen Moenchengladbach gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Mönchengladbach“, „Zwangsversteigerungen Mönchengladbach“, „Versteigerungstermine Mönchengladbach“, „Hausversteigerung Mönchengladbach“, „ZVG Mönchengladbach“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Nordrhein-Westfalen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte in Mönchengladbach stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut