Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges in Reutern
Unterlagen zu diesem Objekt
1 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 2 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | – | Nicht vorhanden |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | 2,6 MB | Kostenlos ansehen – Exposé, nach Anmeldung |
| Fotos | Fotodokumentation zum Objekt | 520 KB | Kostenlos ansehen – Fotos, nach Anmeldung |
| Terminsbestimmung | Terminsbestimmung des Gerichts | 128 KB | Kostenlos ansehen – Terminsbestimmung, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück, Sonstiges in Reutern, 91639 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 15. Dezember 2026 um 10:00 vor dem Amtsgericht Ansbach, Sitzungssaal 3 (EG), AG Ansbach, Promenade 8, 91522 Ansbach. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0044/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 126.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 63.000 € (5/10) und 88.200 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 63.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Lfd. Nr. 1 davon etwa 10.000 qm Grünland und 4.600 qm Ackerland; bebaut mit einer Maschinenhalle; Lfd. Nr. 2 Bestand: Überwiegend Kiefern, vereinzelt Eichen, Fichten, Wildkirsche und junge Birken.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Ansbach. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 126.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 88.200 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 63.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 12.600 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 126.000 € und liegt damit 114 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 59.000 €). Ausgewertet wurden 75 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.820 € bis 5.500.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 39 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 75 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (126.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 4.410 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 630 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 630 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 5.670 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Ansbach
- Aktenzeichen
- 0002 K 0044/ 2025
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:04
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.