Garage, Einfamilienhaus in Stolberg
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 1 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 71 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 454 KB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
| Fotos | Fotodokumentation zum Objekt | 827 KB | Kostenlos ansehen – Fotos, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Garage, Einfamilienhaus in Stolberg, Ortsteil Birkengang, 52222 (Nordrhein-Westfalen). Der Versteigerungstermin ist am 19. Januar 2027 um 09:00 vor dem Amtsgericht Eschweiler, Amtsgericht Eschweiler, Hauptgebäude, Kaiserstraße 6, 52249 Eschweiler, Etage E, Sitzungssaal EG.09. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0043 K 0025/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 329.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 164.500 € (5/10) und 230.300 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 164.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Wertgutachten handelt es sich um das Einfamilienhausgrundstück, freistehendes, eingeschossiges Wohnhaus ohne Unterkellerung, mit ausgebautem Dachgeschoss und Garage, Baujahr ca. 2005, rd. 136 m² Wohnfläche, Grundstücksgröße 377 m².
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Eschweiler. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 329.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 230.300 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 164.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 32.900 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Nordrhein-Westfalen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 329.000 € und liegt damit 10 % über dem Median vergleichbarer Häuser in Nordrhein-Westfalen (Median 300.000 €). Ausgewertet wurden 463 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 18.000 € bis 6.800.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 43 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 463 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Nordrhein-Westfalen (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Nordrhein-Westfalen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (329.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6.5 %)
- 21.385 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.645 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.645 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 24.675 € · ≈ 7.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Eschweiler
- Aktenzeichen
- 0043 K 0025/ 2025
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:26
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.