Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Hörgertshausen
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 126 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 2,2 MB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Hörgertshausen, 85413 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 18. Januar 2027 um 11:00 vor dem Amtsgericht Landshut, Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0003 K 0019/ 2026. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1.078.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 539.000 € (5/10) und 754.600 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 539.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
1) Grundstück Flst. 18/12 zu 1.009 m² bebaut mit einem Mehrfamilienhaus (2 Wohnungen im Erdgeschoss zu je ca. 76 m², 2 Wohnungen im Dachgeschoss zu je ca. 66 m²) und Carport (8 Stellplätze) 2) Grundstück Flst. 18/11 zu 857 m²: unbebautes Grundstück
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Landshut. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 1.078.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 754.600 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 539.000 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 107.800 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Mehrfamilienhäuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 1.078.000 € und liegt damit 98 % über dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Bayern (Median 545.000 €). Ausgewertet wurden 15 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 150.000 € bis 5.140.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 13 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 15 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1.078.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 37.730 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 5.390 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 5.390 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 48.510 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- 0003 K 0019/ 2026
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.