Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Homberg (Efze)
Unterlagen zu diesem Objekt
1 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 1 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | – | Nicht vorhanden |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | 1,5 MB | Kostenlos ansehen – Exposé, nach Anmeldung |
| Terminbestimmung 26 10 20 06K10 | Weitere Unterlage des Gerichts | 66 KB | Kostenlos ansehen – Terminbestimmung 26 10 20 06K10, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Eigentumswohnung (ab 5 Zimmer) in Homberg (Efze), 34576 (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 15. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Fritzlar, Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, Raum: Saal 01.15 Gebäude A 1.OG. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0010/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 103.400 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 51.700 € (5/10) und 72.380 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 51.700 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
1. Homberg Blatt 5729: Eigentumswohnung (rund 100 m² Wohnfläche), Erdgeschoss, in Objekt mit insgesamt 4 Einheiten, Baujahr 1960, Gasheizung und Fenster aus dem Baujahr, Modernisierungsbedarf; 2. weiteres Objekt Homberg Blatt 5682: StellplatzAnsprechpartner: Rechtsanwalt Knobloch, Telefon: 05692 / 333, Aktenzeichen: Lechner ./. Vollmers 187/23 MK EK
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Fritzlar. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 103.400 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 72.380 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 51.700 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 10.340 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Wohnungen in Hessen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 103.400 € und liegt damit 53 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Hessen (Median 218.000 €). Ausgewertet wurden 39 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 64.500 € bis 2.136.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 85 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 39 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Hessen (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (103.400 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 6.204 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 517 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 517 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 7.238 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Fritzlar
- Aktenzeichen
- 0006 K 0010/ 2025
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:12
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.