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Zwangsversteigerungen in Frankfurt am Main

Aktuelle Immobilien-Zwangsversteigerungen in Frankfurt am Main und Umgebung. Hier finden Sie 22 Zwangsversteigerungstermine der zuständigen Amtsgerichte im Bundesland Hessen. Jeder Eintrag in Frankfurt am Main enthält Verkehrswert, Termin und — sofern verfügbar — Gutachten und Bekanntmachung.

Welche Versteigerungstermine gibt es aktuell in Frankfurt am Main?

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Diese Seite sortiert nach Lage des Objekts. Die vollständige Terminliste nach Zuständigkeit: Amtsgericht Frankfurt am Main.

Wie sind die Marktdaten in Frankfurt am Main und Umgebung?

Aktuell 22 Versteigerungstermine in Frankfurt am Main und Umgebung. Der nächste Termin ist am 20. Oktober 2026, der späteste am 20. Januar 2027.

Median-Verkehrswert
489.000 €
Spanne 71.000 € – 9.500.000 €
Häufigste Objektarten
Eigentumswohnung (1 bis, Eigentumswohnung (3 bis, Mehrfamilienhaus
4 × Eigentumswohnung (1 bis
Nächster Termin
20. Oktober 2026
In 0 Tagen

Laut Immobilien BRD sind mit Stand 19. Oktober 2026 22 Zwangsversteigerungs-Termine in Frankfurt am Main und Umgebung gelistet; der Median-Verkehrswert liegt bei 489.000 €.

Verkehrswerte bei Zwangsversteigerungen in Frankfurt am Main: Median, mittleres Wertband und Median je Objektart
Verteilung der gerichtlichen Verkehrswerte in Frankfurt am Main — Median, mittleres Wertband und Median je Objektart. Eigene Auswertung aus den Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Die Zahlen darunter im Detail.

Was kostet eine Zwangsversteigerung in Frankfurt am Main?

Der mittlere gerichtliche Verkehrswert in Frankfurt am Main liegt bei 665.000 € (Median). Die mittlere Hälfte aller Verfahren liegt zwischen 245.000 € und 1.840.000 €. Grundlage sind 47 Verfahren mit festgestelltem Verkehrswert aus insgesamt 48 erfassten Terminen, Stand 19. Oktober 2026.

Verteilung der Verkehrswerte
25 % unter 245.000 €Median 665.000 €25 % über 1.840.000 €

Verkehrswerte nach Objektart

Anzahl der Verfahren und mittlerer Verkehrswert je Objektart in Frankfurt am Main
ObjektartVerfahrenMedian
Wohnungen21250.000 €
Häuser12987.500 €
Mehrfamilienhäuser91.300.000 €
Grundstücke4—

Methodik: Ausgewertet werden die von den Amtsgerichten im Zwangsversteigerungsverfahren nach § 74a Abs. 5 ZVG festgesetzten Verkehrswerte — laufende und bereits abgeschlossene Termine. Der Median ist der mittlere Wert, nicht der Durchschnitt; Ausreißer verzerren ihn nicht. Werte unter 1.000 € bleiben als Bagatell- und Erfassungsartefakte außen vor. Der Verkehrswert ist der gutachterlich festgestellte Marktwert, nicht der erzielte Zuschlagspreis.

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Begriffe und Schreibweisen

Eine Zwangsversteigerung — auch Immobilienzwangsversteigerung oder Immobilien-Zwangsversteigerung, umgangssprachlich Gerichtsversteigerung — ist die gerichtliche Versteigerung eines Grundstücks durch das Amtsgericht nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG). Je nach Objekt ist auch von Hausversteigerung, Wohnungsversteigerung oder Grundstücksversteigerung die Rede; die bekannt gemachten Termine heißen Zwangsversteigerungstermine oder kurz Versteigerungstermine.

Für Frankfurt am Main sind auch die Schreibweisen Frankfurt a. M., Frankfurt/Main, Frankfurt gebräuchlich. Wer nach „Zwangsversteigerung Frankfurt am Main“, „Zwangsversteigerungen Frankfurt am Main“, „Versteigerungstermine Frankfurt am Main“, „Hausversteigerung Frankfurt am Main“, „ZVG Frankfurt am Main“ sucht, meint dieselben Termine wie auf dieser Seite.

Amtliche Quelle ist das Justizportal des Bundes und der Länder (zvg-portal.de, Auswahl Hessen). Dieses Portal ist kein Angebot der Justiz, sondern bereitet deren Bekanntmachungen auf: ZVG-Portal und dieses Portal im Vergleich · alle Begriffe erklärt.

Woher stammen diese Angaben?

Die Termine und Verkehrswerte in Frankfurt am Main stammen aus den amtlichen Bekanntmachungen der zuständigen Amtsgerichte und werden mehrmals täglich abgeglichen. Verkehrswerte sind gerichtlich festgesetzte Schätzwerte nach § 194 BauGB, keine Kaufpreise. Stand der Daten: .

„Der Zuschlag ist ferner zu versagen, wenn das abgegebene Meistgebot einschließlich des Kapitalwertes der nach den Versteigerungsbedingungen bestehenbleibenden Rechte die Hälfte des Grundstückswertes nicht erreicht.“

§ 85a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut