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Thurgau

Immobilie in Kreuzlingen

8280 Kreuzlingen

VerkehrswertAuf AnfrageAmtlich festgestellter Wert · kein Kaufpreis
Versteigerungstermin24. November 2026 um 10:30Nur noch 36 Tage bis zum Termin
Zuständiges AmtsgerichtBetreibungsamt Bezirk Kreuzlingen

Aktenzeichen: SB01-0000004894

Die Immobilie im Überblick

Lage
8280 Kreuzlingen
Objektart
Immobilie
Aktenzeichen
SB01-0000004894

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Immobilie in Kreuzlingen, 8280 (Thurgau). Der Versteigerungstermin ist am 24. November 2026 um 10:30 vor dem Amtsgericht Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet SB01-0000004894.

Objektlage: Ausbildungszentrum Galgenholz, Mehrzwecksaal, Thurstrasse 85, 8500 Frauenfeld

Objektbeschreibung laut Gutachten

Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 345, 2. Stock und Nebenräumen (inkl. Abstellplatz Nr. 17 in der unterirdischen Garage) an der Burggrabenstrasse 22, 37/1000 Miteigentum Stammgrundstück zu S345: Liegenschaft Nr.

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, Sonderrecht an der 4 1/2-Zimmerwohnung Nr. 345, 2. Stock und Nebenräumen (inkl. Abstellplatz Nr. 17 in der unterirdischen Garage) an der Burggrabenstrasse 22, 37/1000 Miteigentum Stammgrundstück zu S345: Liegenschaft Nr. 6068 im Grundbuch Kreuzlingen Anmerkungen, Vormerkungen und Dienstbarkeiten laut Grundbuchauszug Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345: Fr. 535'000.00 Rechtskräftige betreibungsamtliche Schätzung Stammgrundstück Nr. 6068: Fr. 793'000.00 — Besichtigung des Grundstücks: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 15.00 Uhr. Eine schriftliche Voranmeldung (Name, Adresse, Telefonnummer, Anzahl Personen) für die Besichtigung sowie die Versteigerung ist an folgende E-Mail-Adresse zu senden: [email protected] Die Verwertung erfolgt auf Verlangen diverser Pfändungsgläubiger. Unmittelbar vor dem Zuschlag ist eine Anzahlung von CHF 50'000.00 zu zahlen. Die Anzahlung hat durch Vorlegung eines unwiderruflichen Zahlungsversprechens einer Bank mit Sitz in der Schweiz zugunsten des Betreibungsamtes Bezirk Kreuzlingen, welches einzig unter der Bedingung der Erteilung des Zuschlags stehen darf und im Übrigen unbedingt sein muss, zu erfolgen. Alternativ kann die Anzahlung in bar geleistet werden. Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist, d.h. bis spätestens am 04. September 2026, beim Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen, ihre Ansprüche an dem zur Verwertung gelangenden Grundstück, Stockwerkeigentumsanteil Nr. S345 im Grundbuch Kreuzlingen, insbesondere auch für Zinsen und Kosten anzumelden und gleichzeitig anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Personen, die als Stellvertreter in fremdem Namen, als Mitglied einer Rechtsgemeinschaft oder als Organ einer juristischen Person bieten, haben sich unmittelbar vor dem Zuschlag über ihre Vertretereigenschaft auszuweisen. Vertreter von Vereinen und Stiftungen haben sich zusätzlich über ihre Vertretungsbefugnis auszuweisen. Handelsgesellschaften und Genossenschaften haben zudem unmittelbar vor dem Zuschlag einen Handelsregisterauszug vorzulegen. Kreuzlingen, 14. August 2026, Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen. Wortlaut unverändert übernommen.

Wert & Einordnung

Termin-Vorlauf
In 35 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Thurgau

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Dokumente

  • BekanntmachungAmtliche Veröffentlichung · PDF
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen
Aktenzeichen
SB01-0000004894
Letzter Sync
20. Oktober 2026 um 01:36
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)

Grundlage: Bekanntmachung der Konkurs-/Betreibungsämter, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Betreibungsamtes.

Lage & Umgebung

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Lage anhand der Postleitzahl (PLZ-Zentrum).

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Letzter Datenabgleich: 20. Oktober 2026 um 01:36
Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 24. November 2026 um 10:30 (Amtsgericht Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen SB01-0000004894; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ein veröffentlichtes Gutachten ist hier nicht verlinkt. Einsicht ist in der Regel bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Betreibungsamt Bezirk Kreuzlingen möglich.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 8280 Kreuzlingen (Thurgau). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.