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Aargau

Immobilie in Lenzburg

5600 Lenzburg

VerkehrswertAuf AnfrageAmtlich festgestellter Wert · kein Kaufpreis
Versteigerungstermin23. Februar 2027 um 14:00Nur noch 127 Tage bis zum Termin
Zuständiges AmtsgerichtBetreibungsamt Lenzburg Seetal

Aktenzeichen: SB01-0000004988

Die Immobilie im Überblick

Lage
5600 Lenzburg
Objektart
Immobilie
Aktenzeichen
SB01-0000004988

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Immobilie in Lenzburg, 5600 (Aargau). Der Versteigerungstermin ist am 23. Februar 2027 um 14:00 vor dem Amtsgericht Betreibungsamt Lenzburg Seetal. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet SB01-0000004988.

Objektlage: im Sitzungszimmer der Regionalpolizei, 2. Stock im Malagagebäude, Niederlenzerstrasse 27, 5600 Lenzburg Besichtigungen: Dienstag, 12. Januar 2027 von 14.00 Uhr - 15.00 Uhr Freitag, 15. Januar 2027 von 9.00 Uhr - 10.00 Uhr

Objektbeschreibung laut Gutachten

Alleineigentum Grundstück Nr. 3450 Plan 79, 2'432 m², Gebäudeplatz, Gartenanlage Adresse: Ringstrasse Nord 47, 5600 Lenzburg Betreibungsamtliche Schätzung CHF 3'082'00.00 - rechtskräftig seit dem 18.08.2026 — Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt Ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und …

Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen

Alleineigentum Grundstück Nr. 3450 Plan 79, 2'432 m², Gebäudeplatz, Gartenanlage Adresse: Ringstrasse Nord 47, 5600 Lenzburg Betreibungsamtliche Schätzung CHF 3'082'00.00 - rechtskräftig seit dem 18.08.2026 — Es ergeht hiermit an die Pfandgläubiger und Grundlastberechtigten die Aufforderung, binnen der Eingabefrist dem unterzeichneten Betreibungsamt Ihre Ansprüche an dem Grundstück, insbesondere auch für Zinsen und Kosten, anzumelden und gleichzeitig auch anzugeben, ob die Kapitalforderung schon fällig oder gekündigt sei, allfällig für welchen Betrag und auf welchen Termin. Innert der Frist nicht angemeldete Ansprüche sind, soweit sie nicht durch das Grundbuch festgestellt sind, von der Teilnahme am Ergebnis der Verwertung ausgeschlossen. Ebenso haben Faustpfandgläubiger von Pfandtiteln ihre Faustpfandforderungen anzumelden. Innert der gleichen Frist sind auch alle Dienstbarkeiten anzumelden, welche vor 1912 unter dem früheren kantonalen Recht begründet und noch nicht im Grundbuch eingetragen worden sind. Soweit sie nicht angemeldet werden, können sie einem gutgläubigen Erwerber des Grundstückes gegenüber nicht mehr geltend gemacht werden, sofern sie nicht nach den Bestimmungen des Zivilgesetzbuches auch ohne Eintragung im Grundbuch dinglich wirksam sind. Anzumelden sind auch die Rechte am Grundstück als Ganzem. Bei dieser Gelegenheit wird darauf aufmerksam gemacht, dass für die Forderungseingaben folgende Punkte zu beachten sind: 1. Die Forderungen sind einzeln je Pfandstelle auszurechnen und nachfolgenden Kriterien anzumelden: a) Kapitalforderung, jedoch höchstens im Umfang des Kapitalbetrages gemäss Grundbuch, b) verfallene Zinse mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermins, c) allfälliger Verzugszins mit Angabe des Zinsfusses und des Zinstermines, d) laufender Zins ab letztem Zinstermin bis zum Steigerungstag, mit Angabe des Zinsfusses, e) allfällige Betreibungskosten, jedoch nur bezüglich Ihrer Grundpfandbetreibung. 2. Allfällige Zinse über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss sind am Schluss der Eingabe aufzuführen, wiederum ausgerechnet pro Pfandstelle, unter Angabe des Zinsfusses über dem im Grundbuch eingetragenen Maximalzinsfuss. 3. Bezüglich Umfang der Pfandsicherheit verweisen wir auf Art. 818 ZGB.

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Betreibungsamt Lenzburg Seetal. Wortlaut unverändert übernommen.

Wert & Einordnung

Termin-Vorlauf
In 127 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Übersicht als PDF
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Dokumente

  • BekanntmachungAmtliche Veröffentlichung · PDF
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Betreibungsamt Lenzburg Seetal
Aktenzeichen
SB01-0000004988
Letzter Sync
20. Oktober 2026 um 01:36
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)

Grundlage: Bekanntmachung der Konkurs-/Betreibungsämter, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Betreibungsamtes.

Lage & Umgebung

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Lage anhand der Postleitzahl (PLZ-Zentrum).

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Letzter Datenabgleich: 20. Oktober 2026 um 01:36
Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 23. Februar 2027 um 14:00 (Amtsgericht Betreibungsamt Lenzburg Seetal). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Betreibungsamt Lenzburg Seetal als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen SB01-0000004988; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ein veröffentlichtes Gutachten ist hier nicht verlinkt. Einsicht ist in der Regel bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Betreibungsamt Lenzburg Seetal möglich.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 5600 Lenzburg (Aargau). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.