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Brandenburg

Unbebautes Grundstück in Kyritz

Stephanusstraße, 16866 Kyritz

Verkehrswert43.700 €Amtlich festgestellter Wert · kein Kaufpreis
Versteigerungstermin11. November 2026 um 13:00Nur noch 23 Tage bis zum Termin
Zuständiges AmtsgerichtNeuruppin

Aktenzeichen: 0007 K 0184/ 2025

Die Immobilie im Überblick

Lage
Stephanusstraße
16866 Kyritz
Amtsgericht
Neuruppin
Versteigerungsort: Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325
Objektart
unbebautes Grundstück
Aktenzeichen
0007 K 0184/ 2025
Art der Versteigerung
Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft
Grundbuch
Kyritz Blatt 4533
Bodenrichtwert (amtlich)
30 €/m² (Stand 2026)

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: unbebautes Grundstück in Kyritz, 16866 (Brandenburg). Der Versteigerungstermin ist am 11. November 2026 um 13:00 vor dem Amtsgericht Neuruppin, Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0007 K 0184/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 43.700 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 21.850 € (5/10) und 30.590 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft. Amtlicher Bodenrichtwert 30 €/m² (Stand 2026).

Zuschlag ab rund 21.850 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Stephanusstraße, 16866 Kyritz

Objektbeschreibung laut Gutachten

unbebautes Grundstück innerhalb des Stadtgebietes von 16866 Kyritz im Bereich der Stephanusstraße

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Neuruppin. Wortlaut unverändert übernommen.

Wert & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
43.700 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
30.590 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
21.850 €
Sicherheitsleistung (10 %)
4.370 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Bodenrichtwert (amtlich)
30 €/m²

Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Kyritz. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.

Quelle: BORIS BB · Stand 2026.

Termin-Vorlauf
In 23 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Grundstücke in Brandenburg

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 43.700 € und liegt damit 90 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Brandenburg (Median 23.000 €). Ausgewertet wurden 20 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.500 € bis 3.202.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 30 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
1.500 €Median 23.000 €3.202.000 €

Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (30 €/m²) liegt 3 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Brandenburg (31 €/m², aus 14 Objekten).

Statistische Einordnung, berechnet aus 20 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Brandenburg (Stand 20. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

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Erwerbsnebenkosten im Überblick

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (43.700 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (6.5 %)
2.841 €
Grundbuchkosten (ca.)
219 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
219 €
Gesamt-Nebenkosten
3.279 € · ≈ 7.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner

Dokumente

  • BekanntmachungAmtliche Veröffentlichung · PDF
  • ExposéExpose · PDF
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Neuruppin
Aktenzeichen
0007 K 0184/ 2025
Letzter Sync
19. Oktober 2026 um 17:07
Bodenrichtwert
BORIS BB · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Lage & Umgebung

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Lage anhand der Postleitzahl (PLZ-Zentrum).

Wo liegt das Objekt?

Termin in den Kalender

Versteigerungsort: Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325

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Letzter Datenabgleich: 19. Oktober 2026 um 17:07
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Welche Zwangsversteigerungen gibt es in der Nähe?

Aktuelle Termine im Umkreis von 50 km um Kyritz, nach Entfernung (Luftlinie) sortiert.

Weitere Termine in Brandenburg

Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 11. November 2026 um 13:00, Ort: Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, 2. OG, Saal 325 (Amtsgericht Neuruppin). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Neuruppin als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 0007 K 0184/ 2025; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 43.700 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 4.370 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ein veröffentlichtes Gutachten ist hier nicht verlinkt. Einsicht ist in der Regel bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Neuruppin möglich.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 16866 Kyritz (Brandenburg). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.