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Schleswig-Holstein

Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden in Pohnsdorf

Seestraße, 24211 Pohnsdorf

Verkehrswert230.000 €Amtlich festgestellter Wert · kein Kaufpreis
Versteigerungstermin18. November 2026 um 13:30Nur noch 30 Tage bis zum Termin
Zuständiges AmtsgerichtPlön

Aktenzeichen: 8 K 3/25

Die Immobilie im Überblick

Lage
Seestraße
24211 Pohnsdorf
Amtsgericht
Plön
Versteigerungsort: C, Sitzungssaal, Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön
Objektart
Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden
Aktenzeichen
8 K 3/25
Art der Versteigerung
Schuldversteigerung
Bodenrichtwert (amtlich)
110 €/m² (Stand 2026)

Was zeichnet das Objekt aus?

Zwangsversteigerung: Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung im Spitzboden in Pohnsdorf, 24211 (Schleswig-Holstein). Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 13:30 vor dem Amtsgericht Plön, C, Sitzungssaal, Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 8 K 3/25. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 230.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 115.000 € (5/10) und 161.000 € (7/10). Verfahrensart: Schuldversteigerung. Amtlicher Bodenrichtwert 110 €/m² (Stand 2026).

Zuschlag ab rund 115.000 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.

Objektlage: Pohnsdorf

Objektbeschreibung laut Gutachten

Wohnhaus, Wohnfläche ca. 260 m². Verkehrswert: 230.000 €

Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Plön. Wortlaut unverändert übernommen.

Wert & Einordnung

Wertgrenzen im ersten Termin
Verkehrswert
230.000 €
7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
161.000 €
5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
115.000 €
Sicherheitsleistung (10 %)
23.000 €

Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.

Bodenrichtwert (amtlich)
110 €/m²

Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Pohnsdorf. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.

Quelle: BORIS SH · Stand 2026.

Termin-Vorlauf
In 30 Tagen

Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.

Preis-Einordnung: Wohnungen in Schleswig-Holstein

Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 230.000 € und liegt damit 1 % unter dem Median vergleichbarer Wohnungen in Schleswig-Holstein (Median 233.000 €). Ausgewertet wurden 13 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 34.000 € bis 470.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 54 % der aktuell vergleichbaren Objekte.

Position in der Verkehrswert-Spanne
34.000 €Median 233.000 €470.000 €

Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (110 €/m²) liegt 48 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Schleswig-Holstein (210 €/m², aus 10 Objekten).

Statistische Einordnung, berechnet aus 13 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Schleswig-Holstein (Stand 20. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.

Übersicht als PDF
Versteigerungskalender Schleswig-Holstein

Alle Termine in Schleswig-Holstein als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.

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Erwerbsnebenkosten im Überblick

Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (230.000 €) als Zuschlagswert.

Grunderwerbsteuer (6.5 %)
14.950 €
Grundbuchkosten (ca.)
1.150 €
Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
1.150 €
Gesamt-Nebenkosten
17.250 € · ≈ 7.5 %

Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.

Detaillierter Gebührenrechner
Quellen & Methodik
Zuständiges Gericht
Plön
Aktenzeichen
8 K 3/25
Letzter Sync
2. Oktober 2026 um 09:40
Bodenrichtwert
BORIS SH · Stand 2026
Standort
Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau

Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.

Lage & Umgebung

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Lage anhand der Postleitzahl (PLZ-Zentrum).

Termin in den Kalender

Versteigerungsort: C, Sitzungssaal, Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön

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Letzter Datenabgleich: 2. Oktober 2026 um 09:40

Welche Zwangsversteigerungen gibt es in der Nähe?

Aktuelle Termine im Umkreis von 25 km um Pohnsdorf, nach Entfernung (Luftlinie) sortiert.

Fragen zum Verfahren

Häufige Fragen zu dieser Zwangsversteigerung

Antworten aus den Angaben des Gerichts zu diesem Verfahren. Keine Rechtsberatung — verbindlich ist die amtliche Bekanntmachung.

Wann und wo findet die Zwangsversteigerung statt?

Der Versteigerungstermin ist am 18. November 2026 um 13:30, Ort: C, Sitzungssaal, Amtsgericht Plön, Lütjenburger Straße 48, 24306 Plön (Amtsgericht Plön). Termine können kurzfristig verlegt oder aufgehoben werden; verbindlich ist die Bekanntmachung des Gerichts.

Welches Gericht ist zuständig und wie lautet das Aktenzeichen?

Zuständig ist das Amtsgericht Plön als Vollstreckungsgericht. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 8 K 3/25; unter diesem Zeichen erteilt die Geschäftsstelle Auskunft.

Wie hoch ist der Verkehrswert?

Das Gericht hat den Verkehrswert auf 230.000 € festgesetzt, auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens. Er ist kein Mindestgebot: Im ersten Termin gelten die 5/10- und 7/10-Grenze (§§ 85a, 74a ZVG).

Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Auf Verlangen eines Beteiligten müssen Bieter Sicherheit in Höhe von 10 % des Verkehrswerts leisten (§ 68 ZVG), hier also 23.000 €. Bargeld wird in der Regel nicht angenommen; üblich sind Überweisung an die Gerichtskasse vorab, ein bestätigter Scheck oder eine Bankbürgschaft.

Gibt es ein Verkehrswertgutachten?

Ein veröffentlichtes Gutachten ist hier nicht verlinkt. Einsicht ist in der Regel bei der Geschäftsstelle des Amtsgericht Plön möglich.

Wo liegt das Objekt?

Das Objekt liegt in 24211 Pohnsdorf (Schleswig-Holstein). Die genaue Anschrift steht in der amtlichen Bekanntmachung; die Hausnummer zeigen wir aus Datenschutzgründen nicht an.