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Was bedeutet „Aktenzeichen (K-Sache)“?

Zwangsversteigerungen tragen bei den Amtsgerichten das Registerzeichen „K“, etwa „18 K 62/25“ — Abteilung, Register, laufende Nummer und Jahr.

Unter dem Aktenzeichen gibt die Geschäftsstelle Auskunft und gewährt Akteneinsicht. Zwangsverwaltungen laufen unter „L“.

Ein Aktenzeichen ist nur zusammen mit dem Gericht eindeutig: Dieselbe Nummer kann es an mehreren Amtsgerichten geben.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

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