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Was bedeutet „Verkehrswertgutachten“?

Auch: Gutachten, Wertgutachten

Das Verkehrswertgutachten ist die Bewertung eines öffentlich bestellten oder vom Gericht beauftragten Sachverständigen, auf der die Festsetzung des Verkehrswerts beruht.

Das Gutachten beschreibt Lage, Baujahr, Flächen, Zustand, Baulasten und Rechte im Grundbuch. Es ist für Bieter die wichtigste Informationsquelle, weil es kein Recht auf Besichtigung gibt.

Häufig konnte der Sachverständige das Objekt nur von außen ansehen. Steht im Gutachten „ohne Innenbesichtigung“, ist der Zustand der Räume geschätzt — ein Risiko, das in den Preis gehört.

Gutachten werden mit der Bekanntmachung im amtlichen Justizportal veröffentlicht oder liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht aus.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Risiken und Tipps für Bieter in der Zwangsversteigerung

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