Was bedeutet „Bietervollmacht“?
Wer für einen anderen bietet, muss seine Vollmacht durch eine öffentlich beglaubigte Urkunde nachweisen — eine einfache schriftliche Vollmacht reicht nicht.
Das verlangt § 71 Abs. 2 ZVG, sofern die Vertretungsmacht nicht offenkundig ist. Die Beglaubigung erledigt ein Notar; Ehepartner brauchen sie ebenfalls.
Für Gesellschaften genügt in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug, der die Vertretung zeigt.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Bieten im Versteigerungstermin: Ablauf, Bietzeit, SicherheitVerwandte Begriffe
- SicherheitsleistungDie Sicherheitsleistung ist ein Betrag von 10 % des Verkehrswerts, den ein Bieter auf Verlangen eines
- BietzeitDie Bietzeit ist der Abschnitt des Versteigerungstermins, in dem Gebote abgegeben werden — sie dauert
- MeistgebotDas Meistgebot ist das höchste wirksame Gebot am Ende der Bietzeit; wer es abgegeben hat, ist der