Was bedeutet „Bietzeit“?
Auch: Bietstunde
Die Bietzeit ist der Abschnitt des Versteigerungstermins, in dem Gebote abgegeben werden — sie dauert mindestens 30 Minuten.
Zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Schluss der Versteigerung müssen mindestens 30 Minuten liegen (§ 73 Abs. 1 ZVG). Die Versteigerung läuft weiter, bis trotz Aufforderung kein Gebot mehr kommt.
Vor der Bietzeit verliest das Gericht die Bekanntmachung, nennt Verkehrswert und Gläubiger und stellt das geringste Gebot fest. Wer erst zur Bietzeit kommt, verpasst diese Angaben.
Am Schluss ruft das Gericht das letzte Gebot dreimal auf (§ 73 Abs. 2 ZVG).
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Bieten im Versteigerungstermin: Ablauf, Bietzeit, SicherheitVerwandte Begriffe
- Geringstes GebotDas geringste Gebot ist das niedrigste Gebot, das das Gericht zulässt: Es deckt die Verfahrenskosten und alle
- MeistgebotDas Meistgebot ist das höchste wirksame Gebot am Ende der Bietzeit; wer es abgegeben hat, ist der
- SicherheitsleistungDie Sicherheitsleistung ist ein Betrag von 10 % des Verkehrswerts, den ein Bieter auf Verlangen eines
- ZuschlagDer Zuschlag ist der Beschluss des Gerichts, mit dem der Meistbietende Eigentümer des versteigerten