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Was bedeutet „Bietzeit“?

Auch: Bietstunde

Die Bietzeit ist der Abschnitt des Versteigerungstermins, in dem Gebote abgegeben werden — sie dauert mindestens 30 Minuten.

Zwischen der Aufforderung zur Abgabe von Geboten und dem Schluss der Versteigerung müssen mindestens 30 Minuten liegen (§ 73 Abs. 1 ZVG). Die Versteigerung läuft weiter, bis trotz Aufforderung kein Gebot mehr kommt.

Vor der Bietzeit verliest das Gericht die Bekanntmachung, nennt Verkehrswert und Gläubiger und stellt das geringste Gebot fest. Wer erst zur Bietzeit kommt, verpasst diese Angaben.

Am Schluss ruft das Gericht das letzte Gebot dreimal auf (§ 73 Abs. 2 ZVG).

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Bieten im Versteigerungstermin: Ablauf, Bietzeit, Sicherheit

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