Privates Rechercheportal · keine Behörde
ImmobilienBRD

Was bedeutet „Meistgebot“?

Auch: Meistbietender

Das Meistgebot ist das höchste wirksame Gebot am Ende der Bietzeit; wer es abgegeben hat, ist der Meistbietende.

Der Zuschlag wird dem Meistbietenden erteilt (§ 81 Abs. 1 ZVG) — sofern keine Wertgrenze und kein Versagungsgrund entgegensteht.

Das Meistgebot nennt nur den bar zu zahlenden Teil. Für die Wertgrenzen und die Grunderwerbsteuer werden die bestehen bleibenden Rechte hinzugerechnet.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Verwandte Begriffe