Was bedeutet „Meistgebot“?
Auch: Meistbietender
Das Meistgebot ist das höchste wirksame Gebot am Ende der Bietzeit; wer es abgegeben hat, ist der Meistbietende.
Der Zuschlag wird dem Meistbietenden erteilt (§ 81 Abs. 1 ZVG) — sofern keine Wertgrenze und kein Versagungsgrund entgegensteht.
Das Meistgebot nennt nur den bar zu zahlenden Teil. Für die Wertgrenzen und die Grunderwerbsteuer werden die bestehen bleibenden Rechte hinzugerechnet.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
- ZuschlagDer Zuschlag ist der Beschluss des Gerichts, mit dem der Meistbietende Eigentümer des versteigerten
- BargebotDas Bargebot ist der Teil des Gebots, den der Ersteher tatsächlich zahlen muss — zusätzlich übernimmt er die
- 5/10-GrenzeDie 5/10-Grenze besagt: Im ersten Versteigerungstermin versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen, wenn
- ErsteherDer Ersteher ist die Person, der das Gericht den Zuschlag erteilt hat — sie ist ab der Verkündung Eigentümer.