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ImmobilienBRD

Was bedeutet „Sicherheitsleistung“?

Auch: Bietsicherheit

Die Sicherheitsleistung ist ein Betrag von 10 % des Verkehrswerts, den ein Bieter auf Verlangen eines Beteiligten sofort nachweisen muss, damit sein Gebot gilt.

Verlangt ein Beteiligter Sicherheit und kann der Bieter sie nicht leisten, weist das Gericht das Gebot zurück (§ 70 ZVG). Wer ernsthaft bieten will, bringt die Sicherheit deshalb immer mit.

Bargeld ist ausgeschlossen (§ 69 Abs. 1 ZVG). Zulässig sind ein Bundesbankscheck oder ein von einem Kreditinstitut ausgestellter Verrechnungsscheck, eine unbefristete Bankbürgschaft oder eine Überweisung an die Gerichtskasse, die vor dem Termin gutgeschrieben ist.

Erhält ein anderer den Zuschlag, bekommt der Bieter die Sicherheit zurück. Der Ersteher bekommt sie auf das Bargebot angerechnet.

Beispiel

Verkehrswert 250.000 €: Die Sicherheitsleistung beträgt 25.000 € — unabhängig davon, wie hoch das eigene Gebot ist.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Sicherheitsleistung und Finanzierung beim Ersteigern

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