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Was bedeutet „Grunderwerbsteuer beim Ersteigern“?

Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung kostet Grunderwerbsteuer — berechnet auf das Meistgebot einschließlich der bestehen bleibenden Rechte.

Die Bemessungsgrundlage regelt § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG. Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.

Notarkosten fallen nicht an. Hinzu kommen die Gerichtsgebühr für den Zuschlag und die Gebühr für die Grundbuchberichtigung.

Beispiel

Meistgebot 200.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %): 13.000 € Grunderwerbsteuer.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Grunderwerbsteuer beim Ersteigern: Sätze je Bundesland

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