Was bedeutet „Grunderwerbsteuer beim Ersteigern“?
Auch der Erwerb in der Zwangsversteigerung kostet Grunderwerbsteuer — berechnet auf das Meistgebot einschließlich der bestehen bleibenden Rechte.
Die Bemessungsgrundlage regelt § 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG. Der Steuersatz hängt vom Bundesland ab und liegt zwischen 3,5 % und 6,5 %.
Notarkosten fallen nicht an. Hinzu kommen die Gerichtsgebühr für den Zuschlag und die Gebühr für die Grundbuchberichtigung.
Beispiel
Meistgebot 200.000 € in Nordrhein-Westfalen (6,5 %): 13.000 € Grunderwerbsteuer.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Grunderwerbsteuer beim Ersteigern: Sätze je BundeslandVerwandte Begriffe
- ZuschlagsgebührDie Zuschlagsgebühr ist die Gerichtsgebühr, die der Ersteher für die Erteilung des Zuschlags zahlt — eine
- Bestehen bleibende RechteBestehen bleibende Rechte sind Belastungen im Grundbuch, die bei der Versteigerung nicht erlöschen, sondern
- MeistgebotDas Meistgebot ist das höchste wirksame Gebot am Ende der Bietzeit; wer es abgegeben hat, ist der