Was bedeutet „Bestehen bleibende Rechte“?
Bestehen bleibende Rechte sind Belastungen im Grundbuch, die bei der Versteigerung nicht erlöschen, sondern vom Ersteher übernommen werden.
Bestehen bleiben die Rechte, die bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt sind (§ 52 ZVG) — typischerweise alles, was dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgeht. Alle nachrangigen Rechte erlöschen mit dem Zuschlag.
Das können Grundschulden, aber auch Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte sein. Ein bestehen bleibendes Wohnrecht kann die Nutzung für Jahrzehnte ausschließen.
Für die Grunderwerbsteuer zählen bestehen bleibende Rechte zur Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG).
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und RäumungVerwandte Begriffe
- Geringstes GebotDas geringste Gebot ist das niedrigste Gebot, das das Gericht zulässt: Es deckt die Verfahrenskosten und alle
- BargebotDas Bargebot ist der Teil des Gebots, den der Ersteher tatsächlich zahlen muss — zusätzlich übernimmt er die
- RangklassenDie Rangklassen des § 10 ZVG legen fest, in welcher Reihenfolge Ansprüche aus dem Versteigerungserlös
- Grunderwerbsteuer beim ErsteigernAuch der Erwerb in der Zwangsversteigerung kostet Grunderwerbsteuer — berechnet auf das Meistgebot