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Was bedeutet „Bestehen bleibende Rechte“?

Bestehen bleibende Rechte sind Belastungen im Grundbuch, die bei der Versteigerung nicht erlöschen, sondern vom Ersteher übernommen werden.

Bestehen bleiben die Rechte, die bei der Feststellung des geringsten Gebots berücksichtigt sind (§ 52 ZVG) — typischerweise alles, was dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgeht. Alle nachrangigen Rechte erlöschen mit dem Zuschlag.

Das können Grundschulden, aber auch Wohnrechte, Nießbrauch oder Wegerechte sein. Ein bestehen bleibendes Wohnrecht kann die Nutzung für Jahrzehnte ausschließen.

Für die Grunderwerbsteuer zählen bestehen bleibende Rechte zur Bemessungsgrundlage (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 GrEStG).

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und Räumung

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