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Was bedeutet „Hausgeld-Vorrang“?

Auch: Wohngeld-Vorrang, Rangklasse 2

Der Hausgeld-Vorrang gibt der Wohnungseigentümergemeinschaft für rückständiges Hausgeld einen Rang vor den Grundschulden — begrenzt auf 5 % des Verkehrswerts.

Bevorrechtigt sind die Rückstände aus dem Jahr der Beschlagnahme und den letzten zwei Jahren davor, höchstens 5 % des Verkehrswerts (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG). Sie werden aus dem Erlös bezahlt, nicht vom Ersteher zusätzlich.

Ab dem Zuschlag schuldet der Ersteher das laufende Hausgeld. Sonderumlagen, die die Gemeinschaft erst nach dem Zuschlag fällig stellt, können ihn treffen — Protokolle der Eigentümerversammlung vorher anfordern.

Beispiel

Verkehrswert 180.000 €: Bis zu 9.000 € Hausgeldrückstand werden vorrangig aus dem Erlös bedient.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Eigentumswohnung ersteigern: Hausgeld und Rückstände

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