Was bedeutet „Verkehrswert“?
Der Verkehrswert ist der Wert, den das Vollstreckungsgericht für das Grundstück festsetzt — in der Regel auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens.
Das Gericht setzt den Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 ZVG durch Beschluss fest. Inhaltlich gilt die Definition des § 194 BauGB: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre.
Der Verkehrswert ist kein Mindestpreis. Er ist die Bezugsgröße für die 5/10- und die 7/10-Grenze im ersten Termin und für die Sicherheitsleistung von 10 %.
Gegen die Festsetzung können Beteiligte sofortige Beschwerde einlegen. Bieter sind keine Beteiligten — sie müssen den festgesetzten Wert so nehmen, wie er ist.
Beispiel
Verkehrswert 200.000 €: Die 5/10-Grenze liegt bei 100.000 €, die 7/10-Grenze bei 140.000 €, die Sicherheitsleistung bei 20.000 €.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehenVerwandte Begriffe
- VerkehrswertgutachtenDas Verkehrswertgutachten ist die Bewertung eines öffentlich bestellten oder vom Gericht beauftragten
- 5/10-GrenzeDie 5/10-Grenze besagt: Im ersten Versteigerungstermin versagt das Gericht den Zuschlag von Amts wegen, wenn
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