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Was bedeutet „Verkehrswert“?

Der Verkehrswert ist der Wert, den das Vollstreckungsgericht für das Grundstück festsetzt — in der Regel auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens.

Das Gericht setzt den Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 ZVG durch Beschluss fest. Inhaltlich gilt die Definition des § 194 BauGB: der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Stichtag zu erzielen wäre.

Der Verkehrswert ist kein Mindestpreis. Er ist die Bezugsgröße für die 5/10- und die 7/10-Grenze im ersten Termin und für die Sicherheitsleistung von 10 %.

Gegen die Festsetzung können Beteiligte sofortige Beschwerde einlegen. Bieter sind keine Beteiligten — sie müssen den festgesetzten Wert so nehmen, wie er ist.

Beispiel

Verkehrswert 200.000 €: Die 5/10-Grenze liegt bei 100.000 €, die 7/10-Grenze bei 140.000 €, die Sicherheitsleistung bei 20.000 €.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen verstehen

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