Was bedeutet „Rangklassen“?
Auch: Rangfolge, § 10 ZVG
Die Rangklassen des § 10 ZVG legen fest, in welcher Reihenfolge Ansprüche aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden.
Vorne stehen die Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf rückständiges Hausgeld (Rangklasse 2, begrenzt) und öffentliche Lasten wie die Grundsteuer (Rangklasse 3). Danach folgen die Rechte aus dem Grundbuch, etwa Grundschulden, in der Reihenfolge ihrer Eintragung (Rangklasse 4).
Für Bieter ist die Rangfolge wichtig, weil sie bestimmt, welche Rechte bestehen bleiben: Alles, was dem betreibenden Gläubiger vorgeht, fließt ins geringste Gebot.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Verwandte Begriffe
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