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Was bedeutet „Vollstreckungsversteigerung“?

Auch: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung

Die Vollstreckungsversteigerung ist die Zwangsversteigerung auf Antrag eines Gläubigers, der wegen einer Geldforderung in das Grundstück vollstreckt.

Der Gläubiger braucht einen Vollstreckungstitel, etwa ein Urteil oder eine vollstreckbare Grundschuldbestellungsurkunde. Mit der Anordnung wird das Grundstück beschlagnahmt (§ 20 ZVG).

In den Bekanntmachungen steht als Art der Versteigerung „Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung“ — im Unterschied zur Teilungsversteigerung.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

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