Was bedeutet „Teilungsversteigerung“?
Die Teilungsversteigerung ist eine Versteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft — etwa unter Erben oder getrennten Ehepartnern — und hat nichts mit Schulden zu tun.
Jeder Miteigentümer kann sie beantragen, wenn sich die Gemeinschaft nicht über einen Verkauf einigt (§§ 180 ff. ZVG). Ein Vollstreckungstitel ist nicht nötig.
Für Bieter gelten im Grundsatz dieselben Regeln wie bei der Vollstreckungsversteigerung. Häufig bieten Miteigentümer selbst mit; Grundschulden bleiben oft bestehen, was das geringste Gebot erhöht.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Teilungsversteigerung bei Scheidung und ErbengemeinschaftVerwandte Begriffe
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