Land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Kirchdorf am Inn
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 147 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 1,4 MB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Kirchdorf am Inn, 84375 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 19. Januar 2027 um 11:00 vor dem Amtsgericht Landshut, Amtsgericht Landshut, Sitzungssaal 4, Maximilianstr.20, 84028 Landshut. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0002 K 0085/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 223.500 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 111.750 € (5/10) und 156.450 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 111.750 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Ackerland mit Waldteil; ortsferne Lage; sehr guter Zuschnitt; öffentliche Zuwegung; ebenes Gelände; Bewirtschaftungseinschränkungen vorhanden; als Landwirtschaftsfläche qualifiziert.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Landshut. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 223.500 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 156.450 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 111.750 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 22.350 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Automatisch aus dem Gutachten extrahierte Rechte Dritter. Detail-Umfang im Gutachten und im Dossier.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 223.500 € und liegt damit 260 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Bayern (Median 62.000 €). Ausgewertet wurden 71 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 1.820 € bis 5.695.800 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 34 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 71 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 20. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (223.500 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 7.823 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.118 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.118 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 10.059 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Landshut
- Aktenzeichen
- 0002 K 0085/ 2025
- Letzter Sync
- 20. Oktober 2026 um 15:52
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap)
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.