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Was bedeutet „Räumung aus dem Zuschlagsbeschluss“?

Der Zuschlagsbeschluss ist ein Räumungstitel: Bewohnt der frühere Eigentümer das Haus noch, kann der Ersteher ohne eigene Klage räumen lassen.

Grundlage ist § 93 ZVG. Gegen einen Mieter mit wirksamem Mietvertrag hilft der Zuschlag nicht — dort gilt das Mietrecht.

Die Räumung führt ein Gerichtsvollzieher durch; die Kosten trägt zunächst der Ersteher. Eine Einigung mit Auszugstermin ist oft schneller und billiger.

Rechtsgrundlage

Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.

Ausführlich im Ratgeber

Nach dem Zuschlag: Eigentum, Zahlung und Grundbuch

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