Was bedeutet „Sonderkündigungsrecht des Erstehers“?
Der Ersteher darf ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis einmalig mit der gesetzlichen Frist kündigen — auch wenn der Vertrag eine längere Frist vorsieht.
Das Recht folgt aus § 57a ZVG und gilt nur für den ersten zulässigen Kündigungstermin. Wer ihn verstreichen lässt, ist an den Vertrag gebunden.
Bei Wohnraum bleibt der Mieterschutz des BGB bestehen: Der Ersteher braucht ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf (§ 573 BGB). Das Sonderkündigungsrecht verkürzt nur die Frist.
Rechtsgrundlage
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz). Stand dieser Erläuterung: 25. Oktober 2026. Immobilien BRD ist keine Behörde und bietet keine Rechtsberatung.
Ausführlich im Ratgeber
Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und RäumungVerwandte Begriffe
- ErsteherDer Ersteher ist die Person, der das Gericht den Zuschlag erteilt hat — sie ist ab der Verkündung Eigentümer.
- Räumung aus dem ZuschlagsbeschlussDer Zuschlagsbeschluss ist ein Räumungstitel: Bewohnt der frühere Eigentümer das Haus noch, kann der Ersteher
- ZuschlagDer Zuschlag ist der Beschluss des Gerichts, mit dem der Meistbietende Eigentümer des versteigerten