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Ratgeber

Nach dem Zuschlag: Eigentum, Zahlung und Grundbuch

Was nach dem Zuschlag passiert: sofortiges Eigentum, Zahlung des Bargebots vor dem Verteilungstermin, Zinsen, Gerichtskosten und die Eintragung ins Grundbuch.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Nach dem Zuschlag: Eigentum, Zahlung und Grundbuch
KennzahlWertFundstelle
Eigentumsübergangmit dem Zuschlag§ 90 Abs. 1 ZVG
Nutzungen und Lastenab dem Zuschlag beim Ersteher§ 56 Satz 2 ZVG
Gewährleistungkeine§ 56 Satz 3 ZVG
Verzinsung des Bargebotsvom Zuschlag an§ 49 Abs. 2 ZVG
Zahlung des BargebotsÜberweisung, Gutschrift vor dem Verteilungstermin§ 49 Abs. 3 ZVG
Gerichtsgebühr für den Zuschlag0,5 Gebühr, trägt der ErsteherNr. 2214 KV GKG, § 58 ZVG
Eintragung als Eigentümer1,0 GebührNr. 14110 KV GNotKG

„Von dem Zuschlag an gebühren dem Ersteher die Nutzungen und trägt er die Lasten. Ein Anspruch auf Gewährleistung findet nicht statt.“

§ 56 Satz 2 und 3 ZVG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 90 ZVG
Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.
§ 56 ZVG
Gefahr, Nutzungen und Lasten gehen mit dem Zuschlag über; eine Gewährleistung findet nicht statt.
§ 49 ZVG
Bargebot: vor dem Verteilungstermin per Überweisung an die Gerichtskasse zu zahlen und vom Zuschlag an zu verzinsen.
§ 58 ZVG
Die Kosten des Zuschlagsbeschlusses fallen dem Ersteher zur Last.
§ 91 ZVG
Mit dem Zuschlag erlöschen die Rechte, die nach den Versteigerungsbedingungen nicht bestehen bleiben.
§ 93 ZVG
Der Zuschlagsbeschluss ist Vollstreckungstitel auf Räumung und Herausgabe gegen den Besitzer.
§ 118 ZVG
Zahlt der Ersteher nicht, wird die Forderung gegen ihn auf die Berechtigten übertragen.
§ 130 ZVG
Ersuchen an das Grundbuchamt: Eintragung des Erstehers, Löschung erloschener Rechte.
§ 22 GrEStG
Eintragung ins Grundbuch erst mit Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

Alle Amtsgerichte A–Z