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Ratgeber

Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und Räumung

Was gilt, wenn die ersteigerte Immobilie noch bewohnt oder vermietet ist? Wohnrecht, Mietverhältnis, Besitzübergang und Räumungstitel im Überblick.

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Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Ersteigerte Immobilie mit Wohnrecht oder Mietern: Besitz und Räumung
KennzahlWertFundstelle
Mietverhältnisgeht auf den Ersteher über§ 566 Abs. 1 BGB
Sonderkündigungsrechtzum ersten zulässigen Termin§ 57a ZVG
Eigentumsübergangmit dem Zuschlag§ 90 Abs. 1 ZVG

„Wird der vermietete Wohnraum nach der Überlassung an den Mieter von dem Vermieter an einen Dritten veräußert, so tritt der Erwerber anstelle des Vermieters in die sich während der Dauer seines Eigentums aus dem Mietverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten ein.“

§ 566 Abs. 1 BGB · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 57 ZVG
Bestehende Miet- und Pachtverhältnisse gehen auf den Ersteher über (i. V. m. § 566 BGB).
§ 566 BGB
Grundsatz Kauf bricht nicht Miete: der Erwerber tritt in das laufende Mietverhältnis ein.
§ 57a ZVG
Sonderkündigungsrecht des Erstehers für übernommene Miet-/Pachtverhältnisse.
§ 90 ZVG
Mit dem Zuschlag wird der Ersteher Eigentümer des Grundstücks.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

Alle Amtsgerichte A–Z