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Ratgeber

Teilungsversteigerung bei Scheidung und Erbengemeinschaft

Wenn sich Miteigentümer nicht einigen: Wie die Teilungsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft bei Scheidung oder Erbengemeinschaft abläuft.

Zuletzt aktualisiert:

Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Teilungsversteigerung bei Scheidung und Erbengemeinschaft
KennzahlWertFundstelle
Aufhebung der Gemeinschaftjederzeit verlangbar§ 749 Abs. 1 BGB
VerfahrensartTeilungsversteigerung§ 180 Abs. 1 ZVG
Sicherheitsleistung10 % des Verkehrswerts§ 68 Abs. 1 ZVG

„Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.“

§ 749 Abs. 1 BGB · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 180 ZVG
Teilungsversteigerung — Zwangsversteigerung zur Aufhebung einer Gemeinschaft.
§ 749 BGB
Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

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