Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick
| Kennzahl | Wert | Fundstelle |
|---|---|---|
| Aufhebung der Gemeinschaft | jederzeit verlangbar | § 749 Abs. 1 BGB |
| Verfahrensart | Teilungsversteigerung | § 180 Abs. 1 ZVG |
| Sicherheitsleistung | 10 % des Verkehrswerts | § 68 Abs. 1 ZVG |
„Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen.“
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung ist eine besondere Form der Zwangsversteigerung. Sie dient nicht der Befriedigung eines Gläubigers, sondern der Auflösung einer Eigentümergemeinschaft, wenn sich die Miteigentümer nicht über die Immobilie einigen können. Sie wird häufig nach einer Scheidung oder innerhalb einer Erbengemeinschaft beantragt.
Ziel ist die Umwandlung der nicht teilbaren Immobilie in einen teilbaren Geldbetrag: Die Immobilie wird versteigert, der Erlös nach Quoten unter den Miteigentümern aufgeteilt.
Teilungsversteigerung bei Scheidung
Gehört Ehegatten eine Immobilie gemeinsam und können sie sich nach der Trennung nicht über Verkauf oder Übernahme einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beantragen. Sie ist oft das letzte Mittel, wenn eine einvernehmliche Lösung scheitert. In vielen Fällen ist ein einvernehmlicher Verkauf jedoch wirtschaftlich sinnvoller.
Teilungsversteigerung in der Erbengemeinschaft
Erben mehrere Personen gemeinsam eine Immobilie, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Will ein Miterbe die Gemeinschaft auflösen und ist keine Einigung möglich, kann er die Versteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft betreiben. Jeder Miterbe kann am Termin auch selbst mitbieten.
Wichtiger Hinweis
Diese Informationen sind allgemeiner und sachlicher Natur und stellen keine Rechtsberatung dar. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die Bekanntmachungen und Anordnungen des jeweiligen Amtsgerichts. Termine, Bedingungen und Wertgrenzen können sich im Einzelfall unterscheiden oder kurzfristig ändern.
Maßgebliche Gesetze
Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.
Wo gerade versteigert wird
Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.
- Amtsgericht Potsdam34
- Amtsgericht Frankfurt am Main22
- Amtsgericht Idar-Oberstein17
- Amtsgericht Gelnhausen14
- Amtsgericht Detmold12
- Amtsgericht Mühlhausen11
- Amtsgericht Erfurt9
- Amtsgericht Bochum8
- Amtsgericht Oschersleben8
- Amtsgericht Einbeck7
- Amtsgericht Stralsund7
- Amtsgericht Holzminden6
- Amtsgericht Wolfsburg6
- Amtsgericht Kempen5