Einfamilienhaus, Garage in Münnerstadt
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden · 1 weitere
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 147 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | 1,0 MB | Kostenlos ansehen – Exposé, nach Anmeldung |
| Fotos | Fotodokumentation zum Objekt | 149 KB | Kostenlos ansehen – Fotos, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, Garage in Münnerstadt, Ortsteil Windheim, 97702 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 3. Februar 2027 um 09:00 vor dem Amtsgericht Schweinfurt, Sitzungssaal 701 des Amtsgerichtes Schweinfurt, Jägersbrunnen 6. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0801 K 0064/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 209.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 104.500 € (5/10) und 146.300 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 104.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Gemarkung Flurstück Wirtschaftsart u. Lage Anschrift Hektar Blatt Windheim 602/24 Ödland Bischof-Arno-Straße 15 0,0939 1090 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): voll unterkellertes Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung, Carport und Garage, mögliche Wohnfläche rd. 184 m²; Baujahr seit 2021, Innenausbau ist noch nicht fertiggestellt;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Schweinfurt. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 209.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 146.300 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 104.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 20.900 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Häuser in Bayern
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 209.000 € und liegt damit 38 % unter dem Median vergleichbarer Häuser in Bayern (Median 335.000 €). Ausgewertet wurden 193 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 8.300 € bis 7.700.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 70 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 193 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Bayern (Stand 24. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Adresse, Wertgrenzen, Nebenkosten — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 1,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (209.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 7.315 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 1.045 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 1.045 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 9.405 € · ≈ 4.5 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Schweinfurt
- Aktenzeichen
- 0801 K 0064/ 2025
- Letzter Sync
- 23. Oktober 2026 um 17:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · PLZ-Zentrum
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.