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Ratgeber

Zwangsversteigerung verhindern: Möglichkeiten für Eigentümer

Wie Eigentümer eine drohende Zwangsversteigerung ihres Hauses abwenden können: Ratenzahlung, Ablösung, Einstellung des Verfahrens und freihändiger Verkauf.

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Die wichtigsten Zahlen auf einen Blick

Kennzahlen mit Fundstelle — Zwangsversteigerung verhindern: Möglichkeiten für Eigentümer
KennzahlWertFundstelle
Einstweilige Einstellunghöchstens 6 Monate§ 30a Abs. 1 ZVG
Vollstreckungsschutzauf Antrag des Schuldners§ 765a ZPO
5/10-Grenze (von Amts wegen)50 % des Verkehrswerts§ 85a Abs. 1 ZVG

„Das Verfahren ist auf Antrag des Schuldners einstweilen auf die Dauer von höchstens sechs Monaten einzustellen, wenn Aussicht besteht, daß durch die Einstellung die Versteigerung vermieden wird, und wenn die Einstellung nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners sowie nach der Art der Schuld der Billigkeit entspricht.“

§ 30a Abs. 1 ZVG · amtlicher Wortlaut, gesetze-im-internet.de
Rechtsgrundlagen

Maßgebliche Gesetze

Diese Normen bilden die rechtliche Grundlage. Verlinkt ist jeweils der amtliche Gesetzestext bei gesetze-im-internet.de.

§ 30a ZVG
Einstweilige Einstellung des Verfahrens auf Antrag des Schuldners (bis zu sechs Monate).
§ 765a ZPO
Vollstreckungsschutz bei sittenwidriger Härte — das Gericht kann Maßnahmen einstweilen einstellen.
Aktuelle Verfahren

Wo gerade versteigert wird

Zuständig ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt. Diese Gerichte haben derzeit anstehende Termine; die Zahl nennt die aktiven Verfahren.

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