Einfamilienhaus, zweigeschossiges, nicht unterkellertes in Sponheim
Unterlagen zu diesem Objekt
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| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | – | Nicht vorhanden |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Für dieses Objekt liegen aktuell keine Unterlagen aus der amtlichen Veröffentlichung vor. Gerichte reichen Unterlagen teils nach.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, zweigeschossiges, nicht unterkellertes in Sponheim, 55595 (Rheinland-Pfalz). Der Versteigerungstermin ist am 28. Januar 2027 um 11:00 vor dem Amtsgericht Bad Kreuznach, Amtsgericht Bad Kreuznach, John-F.-Kennedy-Str. 17, Saal 2. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0035 K 0036/ 2025. Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Eingetragen im Grundbuch von Sponheim zu je 1/2 Anteil an Gemarkung Flur, Flurstück Wirtschaftsart u. Lage m² Blatt Sponheim Flur 17 Nr. 8 Gebäude- und Freifläche Klosterstraße 8 531 1990 BV 2 Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): zweigeschossiges, nicht unterkellertes Einfamilienhaus mit Scheune/Garage und Nebengebäude;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Bad Kreuznach. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Rheinland-Pfalz als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehen- Zuständiges Gericht
- Bad Kreuznach
- Aktenzeichen
- 0035 K 0036/ 2025
- Letzter Sync
- 20. Oktober 2026 um 17:33
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
