Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen
Unterlagen zu diesem Objekt
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| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | – | Nicht vorhanden |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
| 06 K 11 | Weitere Unterlage des Gerichts | 2,0 MB | Kostenlos ansehen – 06 K 11, nach Anmeldung |
| Terminbestimmung 26 10 20 06K11 | Weitere Unterlage des Gerichts | 93 KB | Kostenlos ansehen – Terminbestimmung 26 10 20 06K11, nach Anmeldung |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in Bad Wildungen, 34537 (Hessen). Der Versteigerungstermin ist am 15. Dezember 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Fritzlar, Amtsgericht Fritzlar, Schladenweg 1, 34560 Fritzlar, Raum: 01.15. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0006 K 0011/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 55.550 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 27.775 € (5/10) und 38.885 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung. Amtlicher Bodenrichtwert 65 €/m² (Stand 2024).
Zuschlag ab rund 27.775 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Mehrfamilienhaus (fünf Wohnungen) mit Anbau, Fachwerkbauweise, dreigeschossig, teilunterkellert, Leerstand, Schätzung nach äußerem Anschein, Instandhaltungs- und Modernisierungsbedarf, Denkmalschutz geschützte Gesamtanlage
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Fritzlar. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 55.550 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 38.885 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 27.775 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 5.555 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Amtlich festgestellter Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche in Bad Wildungen. Im Verkehrswertgutachten wird der Bodenwert daraus mit der Grundstücksgröße hochgerechnet.
Quelle: BORIS HE · Stand 2024.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Mehrfamilienhäuser in Hessen
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 55.550 € und liegt damit 90 % unter dem Median vergleichbarer Mehrfamilienhäuser in Hessen (Median 552.000 €). Ausgewertet wurden 14 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 25.000 € bis 9.500.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 93 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Der amtliche Bodenrichtwert dieser Lage (65 €/m²) liegt 50 % unter dem Median vergleichbarer Lagen in Hessen (130 €/m², aus 12 Objekten).
Statistische Einordnung, berechnet aus 14 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Hessen (Stand 20. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Hessen als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (55.550 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (6 %)
- 3.333 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 278 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 278 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 3.889 € · ≈ 7 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Fritzlar
- Aktenzeichen
- 0006 K 0011/ 2025
- Letzter Sync
- 20. Oktober 2026 um 17:12
- Bodenrichtwert
- BORIS HE · Stand 2024
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
