2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten in Lahr
Unterlagen zu diesem Objekt
1 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 69 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: 2 Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohneinheiten in Lahr, Ortsteil Kuhbach, 77933 (Baden-Württemberg). Der Versteigerungstermin ist am 11. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Lahr, Amtsgericht Lahr, Sitzungssaal I ( Raum 107). Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0012 K 0032/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 905.000 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 452.500 € (5/10) und 633.500 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 452.500 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): In einer Wohnanliegerstraße innerhalb eines Bestandswohngebietes gelegene 2 Mehrfamilienwohnhäuser mit je 6 Wohneinheiten, PKW- Reihengaragen mit 8 Garagen (Baujahr 1963/1964) und PKW Doppelgarage (Baujahr 1970).
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): In einer Wohnanliegerstraße innerhalb eines Bestandswohngebietes gelegene 2 Mehrfamilienwohnhäuser mit je 6 Wohneinheiten, PKW- Reihengaragen mit 8 Garagen (Baujahr 1963/1964) und PKW Doppelgarage (Baujahr 1970). Wohnhäuser: zweigeschossige Bauweise mit Unterkellerung, Satteldach und Dachgauben Im Erd- und Obergeschoss befinden sich jeweils 2 Wohneinheiten mit 76,93 qm und 77,16 qm Wohnfläche mit Balkon, im Dachgeschoss sind 2 Wohnungen mit ca. 54,09 qm Wohnfläche vorhanden; gesamte Wohnfläche ca. 373,56 qm. Bei Haus „Fasanengarten 12" wurde ein Wärmeverbundsystem an der Fassade hergestellt, die Fenster wurden erneuert. Bauunterhaltungszustand: unterdurchschnittlich, Balkone deutlich gealtert, vermoost und verschmutzt; Bedachung im Altzustand, Wohnungen vermutlich im Altzustand. Die Wohnungen verfügen über einen schmalen Hausgarten, eine Hofzufahrt und einen Garagenhof zwischen den Wohnhäusern. Garagen mit Satteldach. Die Wohnungen in den Häusern sind vermietet. Es erfolgte lediglich Außenbesichtigung.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Lahr. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 905.000 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 633.500 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 452.500 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 90.500 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Alle Termine in Baden-Württemberg als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (905.000 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 45.250 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 4.525 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 4.525 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 54.300 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Lahr
- Aktenzeichen
- 0012 K 0032/ 2025
- Letzter Sync
- 20. Oktober 2026 um 17:00
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
