Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Schkopau
Unterlagen zu diesem Objekt
1 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 229 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | – | Nicht vorhanden |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus, unbebautes Grundstück in Schkopau, Ortsteil Wallendorf, 06258 (Sachsen-Anhalt). Der Versteigerungstermin ist am 15. Dezember 2026 um 11:00 vor dem Amtsgericht Merseburg, Amtsgericht Merseburg, Saal 5. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0016 K 0026/ 2025. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 73.001 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 36.501 € (5/10) und 51.101 € (7/10). Verfahrensart: Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft.
Zuschlag ab rund 36.501 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Laut Gutachten ist das Grundstück lfd. Nr. 1 überwiegend unbebaut und hat eine Fläche von 2.185 qm. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 28 Jahre altes Blockbohlenhaus, das zur Nutzung als Gartenhaus geeignet ist (Gebäudegrundfläche ca. 43 qm). Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist unbebaut, 664 qm groß, ohne eigenen Zugang von der Straße und ohne gesicherten Wegerecht. Auf dem Grundstück liegt ein geschütztes Biotop.
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Laut Gutachten ist das Grundstück lfd. Nr. 1 überwiegend unbebaut und hat eine Fläche von 2.185 qm. Auf dem Grundstück befindet sich ein ca. 28 Jahre altes Blockbohlenhaus, das zur Nutzung als Gartenhaus geeignet ist (Gebäudegrundfläche ca. 43 qm). Das Grundstück lfd. Nr. 2 ist unbebaut, 664 qm groß, ohne eigenen Zugang von der Straße und ohne gesicherten Wegerecht. Auf dem Grundstück liegt ein geschütztes Biotop. Dabei handelt es sich um einen Quellbereich im Quellteich, Rohrkolbenröhricht und Baumbestnand.
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Merseburg. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 73.001 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 51.101 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 36.501 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 7.300 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Preis-Einordnung: Grundstücke in Sachsen-Anhalt
Der gerichtliche Verkehrswert dieses Objekts beträgt 73.001 € und liegt damit 23 % über dem Median vergleichbarer Grundstücke in Sachsen-Anhalt (Median 59.500 €). Ausgewertet wurden 14 aktuelle Objekte mit einer Verkehrswert-Spanne von 5.202 € bis 352.000 €. Damit ist dieses Objekt günstiger angesetzt als 50 % der aktuell vergleichbaren Objekte.
Statistische Einordnung, berechnet aus 14 aktuellen Versteigerungsobjekten gleicher Objektart in Sachsen-Anhalt (Stand 21. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der gutachterlich ermittelte Marktwert nach § 194 BauGB; diese Einordnung ist eine statistische Kennzahl, keine Kauf- oder Anlageberatung.
Alle Termine in Sachsen-Anhalt als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (73.001 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (5 %)
- 3.650 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 365 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 365 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 4.380 € · ≈ 6 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Merseburg
- Aktenzeichen
- 0016 K 0026/ 2025
- Letzter Sync
- 21. Oktober 2026 um 17:38
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.
