Sonstiges Teileigentum (Restaurant und Cafe) in Neureichenau
Unterlagen zu diesem Objekt
2 von 3 Hauptunterlagen vorhanden
| Unterlage | Inhalt | Größe | Zugang |
|---|---|---|---|
| Amtliche Bekanntmachung | Terminsbestimmung des Gerichts mit Ort, Zeit und Verfahrensdaten | 529 KB | Kostenlos ansehen – Amtliche Bekanntmachung, nach Anmeldung |
| Gutachten | Verkehrswertgutachten des Sachverständigen: Zustand, Lage, Wertermittlung | 1,9 MB | Kostenlos ansehen – Gutachten, nach Anmeldung |
| Exposé | Objektbeschreibung mit Angaben zu Lage, Größe und Ausstattung | – | Nicht vorhanden |
Die Unterlagen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung des Amtsgerichts und sind nach kostenloser Anmeldung mit Google oder Apple abrufbar. Angaben ohne Gewähr.
Was zeichnet das Objekt aus?
Zwangsversteigerung: sonstiges Teileigentum (Restaurant und Cafe) in Neureichenau, 94089 (Bayern). Der Versteigerungstermin ist am 18. Dezember 2026 um 09:30 vor dem Amtsgericht Passau, Amtsgericht Passau, Sitzungssaal Zi.Nr. 6. Das Aktenzeichen des Verfahrens lautet 0803 K 0046/ 2023. Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert beträgt 1 €; daraus ergeben sich für den ersten Termin die Wertgrenzen 1 € (5/10) und 1 € (7/10). Verfahrensart: Versteigerung im Wege der Zwangsvollstreckung.
Zuschlag ab rund 1 € möglich (5/10 des Verkehrswerts) — ohne Makler, ohne Notarkosten.
Objektbeschreibung laut Gutachten
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Leerstehende Teileigentumseinheit im Erd- und Kellergeschoss des Bauteils D in der Appartementanlage "Ferienpark Altreichenau"; das Objekt befindet sich in einem verwahrlosten, stark sanierungsbedürftigem Zustand; zuletzt wurde das Objekt als Restaurant genutzt; die Einheit war ursprünglich als Restaurant und Café mit gemeinsamer Küche im EG sowie Kegelbahn im …
Vollständigen amtlichen Wortlaut anzeigen
Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen): Leerstehende Teileigentumseinheit im Erd- und Kellergeschoss des Bauteils D in der Appartementanlage "Ferienpark Altreichenau"; das Objekt befindet sich in einem verwahrlosten, stark sanierungsbedürftigem Zustand; zuletzt wurde das Objekt als Restaurant genutzt; die Einheit war ursprünglich als Restaurant und Café mit gemeinsamer Küche im EG sowie Kegelbahn im KG konzipiert; die Flächen konnten wegen massiver Sperrmüllansammlung nicht vollständig eingesehen werden; Baujahr: um 1971 Nutzfläche: 618,84 qm Hausverwaltung: Hendlmaier Hausverwaltung GmbH, Stadtplatz 17, 94086 Bad Griesbach Anschrift: Dorfstraße 48, 94089 Neureichenau;
Quelle: amtliche Veröffentlichung des Amtsgerichts Passau. Wortlaut unverändert übernommen.
Wert & Einordnung
- Verkehrswert
- 1 €
- 7/10-Grenze (Versagungsgrenze)
- 1 €
- 5/10-Grenze (Zuschlagsversagung)
- 1 €
- Sicherheitsleistung (10 %)
- 0 €
Im zweiten Termin entfallen die Mindestgrenzen — Zuschlag kann auch deutlich darunter erteilt werden.
Hinweis: Termine können kurzfristig aufgehoben werden — maßgeblich ist die Veröffentlichung des Amtsgerichts.
Zustand, Mängel, Belastungen — im Klartext, bevor Sie bieten.
Exposé, Gutachten und Bekanntmachung lesen Sie nach kostenloser Registrierung. Das Dossier wertet sie aus, berechnet die Wertgrenzen und nennt die vollständige Adresse — was auf der Seite nicht auf einen Blick steht. Details unten im Leistungsumfang.
Alle Termine in Bayern als druckbare PDF — inklusive Bietstrategie-Checkliste.
Kalender ab 3,49 € ansehenErwerbsnebenkosten im Überblick
Geschätzt auf Basis des Verkehrswerts (1 €) als Zuschlagswert.
- Grunderwerbsteuer (3.5 %)
- 0 €
- Grundbuchkosten (ca.)
- 0 €
- Zuschlagsgebühr (Gericht, ca.)
- 100 €
- Gesamt-Nebenkosten
- 100 € · ≈ 10000 %
Ohne Maklerprovision und ohne notariellen Kaufvertrag (der Zuschlag ersetzt ihn). Zusätzlich fällt eine Sicherheitsleistung von meist 10 % des Verkehrswerts an. Alle Angaben ohne Gewähr.
Detaillierter Gebührenrechner- Zuständiges Gericht
- Passau
- Aktenzeichen
- 0803 K 0046/ 2023
- Letzter Sync
- 20. Oktober 2026 um 17:05
- Standort
- Geocoding über Photon (Komoot/OpenStreetMap) · adressgenau
Grundlage: Bekanntmachung nach § 39 ZVG, ergänzt um eigene Berechnungen. Maßgeblich ist allein die Veröffentlichung des zuständigen Gerichts.